Trinkwasser-Purifikation
Trinkwasser-Purifikation für 100-20.000 l/h
Unsere mehrstufigen Purifikations-Systeme für sauberes Trinkwasser sind für den Betrieb bspw. auf Inseln, ländlichen Regionen ohne Infrastruktur geeignet. Betrieben werden unsere Systeme wahlweise mit oder ohne Photovoltaik-Option. Es handelt sich um eine hochwertige Filtrationstechnik in Kombination mit Aktivkohlefiltration und UV-Desinfektion zur Gewinnung von sauberem Trinkwasser, dies ist auch zur Meerwasser-Entsalzung geeignet.
Wir setzen eine hochwertige, etablierte Filtrationstechnologie mit robusten High-Tech Membranen ein, je nach Anwendungsbereich handelt es sich um Ultrafiltrationstechnik oder Umkehrosmose-Systeme. Unser Membransysteme werden mit Aktivkohlefilter und UV-Desinfektion kombiniert und entfernen mehr als 99,9% aller Mikroorganismen, Bakterien, Viren usw.
Aufbereitet werden können Wässer aus verschmutzten und kontaminierten Wasserquellen wie Flüssen, Seen oder auch Meerwasser. Die Systeme können auch in Hotels, Wohnblocks, Privathäusern etc. installiert werden
Dezentrale Hausabwasser-Lösungen
Wir können auch dezentrale Aufbereitungsanlagen für häusliches Abwasser anbieten. Unsere Kleinkläranlagen arbeiten nach dem bewährten vollbiologischen SBR Verfahren und sind geeignet von 4 bis 50 EW (EW = Einwohner), grössere Anlagen bis 5000 EW können wir auf Anfrage anbieten.
Unsere flexible Technik ist für nahezu jede Einbausituation geeignet. Wir können sowohl technische Ausrüstung für Ihre eigenen oder vorhandenen Behälter, als auch Komplettanlagen für Beton-Tanks oder in Kunststoff liefern.
Wie funktioniert eine SBR Kläranlage (SBR = Sequentielle Biologische Reinigung)?
Bei der SBR Klärtechnik gibt es eine getrennte Vorklärung zum mechanischen Rückhalt der Grobstoffe und ein biologisches Belebungs- und Nachklärbecken, ein sogenanntes SBR-Becken.
Unsere SBR Kleinkläranlage reinigen das zufließende Abwasser in mehreren Zyklen. Die Reinigungsleistung beträgt bei Kleinkläranlagen bis zu 99 %. Damit unterschreitet diese Anlagentechnik die vom Gesetzgeber geforderten Grenzwerte bei weitem.